im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (sozialversicherungsfrei). Die Einsätze sind deshalb auf maximal 70 innerhalb eines Jahres beschränkt. Das Arbeitsverhältnis wird zunächst für die Dauer eines Jahres befristet.
Die Einsätze können in der Regel kurzfristig und zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen. Mögliche beziehungsweise bevorzugte Einsatzzeiten werden individuell abgesprochen.
Es erwartet Sie ein attraktiver Stundenlohn sowie. Zuschläge in der Zeit zwischen 22.00 Uhr - 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen. Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuerbescheinigung ist notwendig.
Ihr Profil:
Wir bieten Ihnen:
Für Fragen steht Ihnen die Chefärztin des Instituts für Diagnostische Radiologie,
Frau Dr. med. Katharina Kolbasseff, gerne zur Verfügung (Tel. 09931/87-27401).
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.